Der Kauf bei Tellknives ist eine Garantie für 100%ige Übereinstimmung mit dem Schweizer Gesetz.
Als Schweizer Unternehmen kennen wir unser Land und unsere Gesetze. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns für unsere Kunden einsetzen, um ihnen sichere Artikel zu liefern, die voll und ganz mit dem Erwerb ohne Beantragung einer Genehmigung übereinstimmen.
Pflicht zur Information
Als Schweizer Schneidwarenhersteller verpflichtet sich Tellknives, seine Kunden über Artikel zu informieren, die in der Schweiz einer Genehmigung (PAE, Procédure d'Autorisation d'Exercice) bedürfen.
Das Bundesgesetz über Waffen (WG) regelt den Erwerb, die Einführung in das schweizerische Staatsgebiet, die Ausfuhr, die Aufbewahrung, den Besitz, das Tragen, den Transport, die Vermittlung, die Herstellung und den Handel mit Waffen im schweizerischen Staatsgebiet. Der Rahmen dieses sehr weit gefassten Gesetzes gilt für Besteckartikel, die wir in unserem Shop nicht verkaufen.
Tellknives verkauft nämlich keine Messer, die im Sinne des WG als Waffe gelten und eine Bewilligung erfordern.
Zu den Messern, die als Waffen gelten, gehören insbesondere:
- feststehende Messer mit symmetrischer Klinge, deren Klingenlänge zwischen 5 und 30 cm liegt. Dies gilt nicht für Klappmesser mit symmetrischer Klinge.
- alle Butterfly-Messer.
- alle Automatikmesser, außer denen mit einer Klingenlänge von weniger als 5 cm und einer offenen Gesamtlänge von weniger als 12 cm.
Unter diesem Link finden Sie die erläuternde Broschüre des Fedpol "Waffen in Kürze", in der Sie mehr über dieses Thema erfahren können. Im Zweifelsfall ist nur die Meinung des Waffenbüros oder des Fedpols maßgeblich.
Tellknives bietet Ihnen die Garantie, dass Ihr Kauf zu 100% dem Schweizer Gesetz entspricht.
Das ist unsere Besonderheit in der Welt der Bestecke.
Wir werden auch regelmäßig im Rahmen von Sammlungen aufgefordert, Expertisen zu erstellen und zu bestimmen, welche Stücke einem Bewilligungsantrag (EAP) unterliegen. Wir informieren unsere Kundschaft auch über die Verfahren, die beim Waffenbüro eingeleitet werden müssen, um im Rahmen von Erbschaften oder Sammlungsübernahmen als Waffen geltende Stücke anzumelden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bestellung von Messern bei anderen Online-Händlern (in der Schweiz, aber auch im Ausland) Ihnen nicht unbedingt die Konformitätsgarantie bietet und Sie strafrechtlichen Sanktionen aussetzen kann.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail [email protected] oder telefonisch unter +41 22 344 11 10 zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 11.06.24